Herzlich Willkommen auf den Seiten des Predigerseminars Nürnberg

Tagungsort
Personen
Predigerseminar Ausbildung 2017Geschichte

NEWS

Spiritualität

Zu Kursbeginn, in den Morgenandachten und zum Reisesegen stellen wir unser gemeinsames Leben unter Gottes Wort. In der Regel feiern wir einmal in jedem Kurs das Abendmahl. Kursbeginn und Reisesegen gestalten das Team des Predigerseminars, die Morgenandacht gestalten die Vikarinnen und Vikare. Die Gestaltung der Andachten ist vielfältig. Neben der klassischen Morgenandacht stehen Taizegebete und experimentelle Formen.

In der Ausbildung legen wir Wert darauf, dass Spiritualität in ihrer persönlichen und ihrer sozial-politischen Dimension wahrgenommen wird. Weil unser Glaube und unsere Frömmigkeit in den konkreten und gesellschaftlichen Kontext eingebettet sind, besuchen wir mit den Vikarinnen und Vikaren in der Einführungswoche soziale Brennpunkte und Initiativen in der Nürnberger Innenstadt.

Morgenandacht
Morgenandacht
Der Andachtsraum an Erntedank
Der Andachtsraum an Erntedank
Die Orgel
Die Orgel im Andachtsraum

 

zurück zu  Leben und Lernen im Vikariat

Begleiten und Beurteilen

Das Team am Predigerseminar und die Mentorinnen, die Mentoren haben die Aufgabe die Ausbildung, anzuleiten, zu begleiten und zu beurteilen. Um mit den unterschiedlichen Anforderungen und den damit verbundenen möglichen Konflikten umzugehen und liegt uns an einer klaren Struktur und einem hohen Maß an Transparenz. Wir unterscheiden begrifflich zwischen Rückmeldungen zur Evaluation und zur Beurteilung.

Rückmeldungen als Evaluation des Lernwegs (Fordern, Fördern, Feedback geben)

In den ersten 16 Monaten des Vikariats erhalten die Vikarinnen und Vikare Rückmeldungen auf ihren Lernweg. Zentral sind dabei die Kriterien für Ausbildung und Beurteilung, sowie die Anforderungen pastoraler Kompetenz. Rückmeldungen werden gegeben in Kleingruppen von Seiten der Kollegen und des Gruppenleiters in mündlicher und am Ende der Kurse Seelsorge II, Religionspädagigk Auswertung und Gottesdienst II in schriftlicher Form. Dabei werden Stärken herausgestellt und Aspekte der Weiterarbeit benannt. 

Nach zehn Monaten findet eine Zwischenauswertung vor Ort statt, an der der Vikar, die Vikarin zusammen mit dem Mentor, der Mentorin sowie gegebenfalls dem Fachmentor, der Fachmentorin und einem Vertreter, einer Vertreterin des Predigerseminars beteiligt sind. Ziel ist es den Lernweg festzuhalten, den Stand zu bilanzieren und Ziele für das zweite Lernjahr zu entwickeln.

Diese Rückmeldungen sind Evaluationen des Lernwegs und sind nicht Grundlage für die Beurteilung im Dienstzeugnis. In den ersten 16 Monaten haben die Vikarinnen und Vikare so die Möglichkeit an den Punkten zu arbeiten, an denen ihr Lerninteresse am größten ist.

Informationen zu Ziele und Struktur der Zwischenauswertung finden Sie im Attachment (DOWNLOAD) "Zwischenauswertung" am Ende dieser Seite.

Rückmeldungen als Beurteilung des Lernwegs (Dienstzeugnis)

Nach 16 Monaten erhebt das Predigerseminar für das Dienstzeugnis relevante Eindrücke in den Bereichen Seelsorge, Gottesdienst und Religionsunterricht. Dazu reicht die Vikarin, der Vikar ein reflektiertes Seelsorgeprotokoll ein und wird zweimal am Einsatzort besucht. Im Gottesdienst und in den Religionsunterricht fließen hier auch die Wahrnehmungen der Mentorin, des Mentors und gegebenfalls der Fachmentorin, des Fachmentors mit ein. Um mehrere Sichtweisen zusammenzuführen, werden die für das Dienstzeugnis relevanten Eindrücke von mehreren Personen des Predigerseminars erhoben.

Für die Erstellung des Dienstzeugnis werden die Beurteilungen des Predigerseminars abgeglichen mit der Profilbeschreibung und Beurteilung der Mentorin, des Mentors nach 20/21 Monaten des Vikariats. Der Vikar, die Vikarin erstellt ein Profil und einen Tätigkeitsbericht, die bei der Erstellung des Dienstzeugnisses miteinbezogen werden. Die erstellten Dienstzeugnisse werden alle im Team des Predigerseminars besprochen. So ist auch der Quervergleich sichergestellt.

Informationen zu den Kriterien von Ausbildung und Beurteilung finden Sie im Attachment (DOWNLOAD) "Dienstzeugnis" am Ende dieser Seite.

Unabhängige Begleitung in der Ausbildung

Neben dem Team des Predigerseminars und dem Mentor, der Mentorin bieten wir für das Lernen im Vikariat auch eine vom Predigerseminar unabhängige Begleitung in Form von einer Stunde Einzelsupervision, Gruppensupervision, dem Angebot freier Selbsterfahrung im Rahmen des Seelsorgekurses und zur Beratung in schwierigen Situationen im Vikariat an. Für dieses Angebot ist die Inhaberin / der Inhaber der Stelle für Seelsorge Aus,- Fort und Weiterbildung und Pastoralpsychologische Supervision (DGfP/KSA) in Nürnberg zuständig. Die Gespräche sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht - auch gegenüber dem Team des Predigerseminars. So kann die Vikarin, der Vikar (schwierige) Themen, die im Zusammenhang mit dem Vikariat stehen, mit einer unabhängigen Person ins Gespräch bringen. Umgekehrt kann das Team des Predigerseminars bei starker Rollenunsicherheit eines Vikars, einer Vikarin auch ein klärendes Gespräch empfehlen.

Daneben kann der Vikar, die Vikarin sich an einen geistlichen Begleiter, eine geistliche Begleiterin, wie sie in der Liste der Geistlichen Begleiter in der ELKB aufgeführt sind, wenden.  http://www.bayern-evangelisch.de/www/glauben/geistiliche-begleitung.php

 

Informationen zum Angebot Gruppensupervision finden Sie im Anhang (DOWNLOAD) "Gruppensupervision" am Ende dieser Seite.

zurück zu  Die zweite Ausbildungsphase

 

Ausbildung

Predigerseminar Ausbildung 2017Das Predigerseminar Nürberg ist eine Einrichtung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Hier werden Vikarinnen und Vikare während der zweiten Ausbildungsphase zum Pfarrberuf ausgebildet. Die Theologinnen und Theologen sammeln ihre praktischen Erfahrungen in Kirchengemeinden und kommen zu Seminarwochen ins Haus.

Aktuell wird an einer Neukonzeption des Vikariats gearbeitet „Vikariat 2026“ unter der Projektleitung von Kirchenrätin Isolde Schmucker. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Interesse bei Rektor Dr. Manacnuc Lichtenfeld. Für die aktuell geltende Konzeption gilt:

Die zweite Ausbildungsphase

Im Vikariat sollen Schlüsselkompetenzen für den Pfarrberuf erworben, erweitert und vertieft werden. Dazu gehören die Verbindung von Theologie und Leben, die Kommunikationsfähigkeit, die Pflege von Spiritualität und Leitungskompetenzen.

Das Team am Predigerseminar und die Mentorinnen und Mentoren haben die Aufgabe, die Vikarinnen und Vikare zu begleiten und zu beurteilen. Daneben gibt es eine unabhängige Begleitung durch eine Klinikseelsorgerin.

Am Ende entscheiden Dienstzeugnis und zweites Examen über die Empfehlung zur Übernahme in den Pfarrdienst... mehr

Leben und Lernen im Vikariat

An verschiedenen Orten lernen Vikarinnen und Vikare Seelsorge, Gottesdienst, Pädagogik und Gemeindeentwicklung. In diesen und anderen Handlungsfeldern erweitern sie ihr Wissen, üben pastorale Praxis ein und reflektieren ihre Erfahrungen. Dabei ist grundlegend die Arbeit an der eigenen Person und den eigenen Überzeugungen sowie die Entwicklung einer Kultur des konstruktiven Miteinanders im kirchlichen Kontext (Miteinander der Berufsgruppen, Verhältnis von Nähe und Distanz, Prävention sexualisierter Gewalt etc.).

Der Wechsel zwischen Gemeinde und Predigerseminar gestaltet den Ablauf. Im Predigerseminar gehören gemeinsame Andachten, Informationen, Übungen und Besprechungen zum Tagesablauf. Die Vikarinnen und Vikare können in der freien Zeit und am Wochenende die Bibliothek nutzen.

Für manche Vikarinnen und Vikare ist es eine Herausforderung Vikariat und Elternschaft zu verbinden. ... mehr

Übernahme in den Probedienst

Am Ende eines erfolgreichen Vikariats wird die Übernahme in den Pfarrdienst empfohlen. Neben dem direkten Weg ins Gemeindepfarramt kann der Vikar, die Vikarin auch Sondervikariate oder Beurlaubung beantragen. Im Falle eines Abbruchs des Vikariats oder einer Ablehnung bietet die Landeskirche Orientierungshilfen für den weiteren Berufsweg. ... mehr

Vikariat und Elternschaft

Die besonderen Herausforderungen, die ein Vikariat für (werdende) Familien mit sich bringt, bedürfen beson­derer Aufmerksamkeit. Schwangere sowie Mütter und Väter, insbesondere allein Erziehende, können mit der Unterstützung ihrer Landeskirche rechnen. Gleichzeitig sind die Standards der Ausbildung auch für schwangere Vikarinnen sowie für Vikarinnen und Vikare mit Kindern verbindlich. Damit Vika­rin­nen und Vikare ihre beruflichen und familiären Verpflichtungen in Einklang bringen können, bieten das Ausbildungsreferat und das Predigerseminar vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an:

 

Beratung bei Schwangerschaft und Elternschaft

Wenn eine Vikarin während des Vikariats schwanger ist bzw. wird, wird im Gespräch mit ihrem Ansprech­part­ner / ihrer Ansprechpartnerin im Predigerseminar geklärt, welche rechtlichen und organisatorischen Maß­nah­men nötig sind, damit einerseits die Schwangere und das Kind geschützt sind und andererseits die Ausbildung in einem stabilen Rahmen erfolgen kann.

Auch um die Elternschaft im Vikariat zu planen, werden Beratungsgespräche angeboten. Hierbei werden individuelle Lösungsmöglichkeiten gesucht, die neben den Ausbildungsanforderungen der jeweiligen Fa­mi­liensituation und den besonderen Bedürfnissen der Vikarin / des Vikars am besten entsprechen. Bitte suchen Sie auch dazu frühzeitig den Kontakt mit uns im Predigerseminar.

 

Vikariatsort

Auf die besondere Familiensituation wird bei der Vergabe der Vikariatsorte Rücksicht genommen. Es gibt für Vikarinnen und Vikare mit Kind die Möglichkeit, den Vikariatsort in räumlicher Nähe zum Prediger­se­minar zu wählen, um eine verlässliche Kinderbetreuung für beide Ausbildungsteile – Gemeinde und Pre­di­gerseminar – nutzen zu können.

 

Kurswochen im Predigerseminar

Grundsätzlich sind Vikarinnen und Vikare nur verpflichtet, während der Kurszeit anwesend zu sein. So können diejenigen, die in Nürnberg und Umgebung eingesetzt sind, problemlos auch in den PS-Zeiten Kontakt zu ihrer Familie halten.

Stillende Mütter können ihr Kind selbstverständlich ins Predigerseminar mitbringen – zusammen mit einer Begleitperson, die das Kind während der Kurszeiten beaufsichtigt. Die Kosten für die Unterbringung der Begleitperson im Predigerseminar übernimmt das Predigerseminar. Für die Verpflegung der Betreu­ungs­person wird der Sachbezugswert in Rechnung gestellt:

derzeit für das Frühstück 1,73 €; das Mittagessen 3,23 € und das Abendessen 3,23 €.

Wenn die Betreuung zu Hause nicht zu gewährleisten ist, können auch ältere Kinder mit einer Betreu­ungs­person in das Predigerseminar mitgebracht werden. Auch in diesen Fällen wird für die Verpflegung der Betreuungsperson der Sachbezugswert in Rechnung gestellt, die Kosten der Unterbringung im Predigerseminar trägt das Predigerseminar. 

Darüber hinaus können Kinder bis zum Alter von drei Jahren samt Betreuungsperson mitgebracht werden, wenn im Predigerseminar genügend Raumkapazität vorhanden ist. In dieser Konstellation wird für die Ver­pflegung der Betreuungsperson der Satz für kirchliche Mitarbeitende in Rechnung gestellt. Derzeit: Frühstück: 4,50 €, Mittagessen: 9,00 €, Abendessen: 6,00 €, d.h. 19,50 €/Tag. Schlafen Kind und Betreu­ungsperson in einem Raum mit Vikarin oder Vikar, ist für Matratze, Bettdecken und Kissen 10 € für die erste Nacht, für alle weiteren Nächte 5 € zu entrichten. Soll ein zweiter Raum angemietet werden, wird der Satz für kirchliche Mitarbeitende in Rechnung gestellt. Eine entsprechende Anfrage ist spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn anzumelden und nur erfolgreich, wenn genügend Raumkapazität vorhanden ist. 

Das Predigerseminar bietet familienfreundliche Zimmer an. Die Zimmer sind mit einem Kinderbett und einer Wickelunterlage ausgestattet, für den Speisesaal steht ein Hochstuhl bereit. In einem Aufent­halts­raum befindet sich eine Spielecke. Außerdem kann der Garten gerade im Sommer zum Spielen genutzt werden.

 

Mutterschutz und Elternzeit

Vikarinnen, die nach der Mutterschutzfrist sofort wieder in den Dienst einsteigen möchten, planen mit dem PS die individuelle Fortsetzung des Vikariats (z.B. Verbleib im aktuellen Kurs, Wechsel in einen anderen Kurs etc.).

Selbstverständlich kann auch während des Vikariats von Müttern und Vätern Elternzeit in Anspruch genommen werden. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich dadurch unter Berücksichtigung der versäumten Ausbildungsabschnitte (vgl. § 5 Abs.5 VorbDG).

Ein Teilzeitvikariat (50/100) von Beginn an befindet sich derzeit in der Erprobungsphase. Das Teilzeitvikariat von Beginn an dauert 4 Jahre und setzt die Bereitschaft voraus, dass die Vikarin/der Vikar in Teilzeit durchschnittlich halbjählich die PS-Kursgruppe wechselt. Bitte wenden Sie sich bei Interesse so bald wie möglich an das Predigerseminar und das Ausbildungsreferat.

Daneben kann nach 18 Monaten Vikariat oder später für die restliche Zeit Teilzeitvikariat (50/100) beantragt werden. Die restliche Vikariatszeit verdoppelt sich dann: also im Fall von 12 Monaten Restzeit (100/100) dann 24 Monate im Teildienstverhältnis (50/100), oder im Fall von 6 Monaten Restzeit (100/100) dann 12 Monate im Teildienstverhältnis (50/100). Die genaueren Rahmenbedingungen erfragen Sie bitte im Predigerseminar.

 

Teilzeitvikariat

Ein weiteres Angebot, die Anforderungen von Elternschaft im Vikariat zu erleichtern, ist das Teilzeit­vi­ka­riat. Während des Teilzeitvikariats wird die Dienstzeit halbiert und die Dauer im Verhältnis zum Vollzeit­vikariat verdoppelt (50/100). Die Kurszeiten im PS werden nicht halbiert. Grundsätzlich kann eine Vikarin/ ein Vikar während der Ausbildungszeit einmal von Teilzeit in Vollzeit oder umgekehrt wechseln. Ein Vika­riat kann auch komplett in Teilzeit absolviert werden und ist dann auf vier Jahre angelegt.

Auch hier kann im Einzelfall eine genommene Elternzeit zu einer Verlängerung des Vikariats führen.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse auch dafür frühzeitig an das Predigerseminar und das Ausbildungs­referat, damit die konkreten Möglichkeiten geprüft und Vereinbarungen getroffen werden können.

 

zurück zu  Leben und Lernen im Vikariat

Übernahme in den Probedienst

Die Empfehlung zur Ordination im Dienstzeugnis und die erfolgreich bestandene Theologische Anstellungsprüfung sind Voraussetzung für die Übernahme in den Probedienst oder die Genehmigung eines Spezialvikariats. 

Pfarrvikariat und Vertretung einer Pfarrstelle

Der Landeskirchenrat kann der Vikarin, dem Vikar auf Antrag eine Pfarrstelle übertragen. Neben der Übernahme einer vollen Stelle ist auf Antrag auch Teildienst (50 von 100) möglich.

Spezialvikariate

Auf Antrag kann der Landeskirchenrat im Anschluss an den allgemeinen Vorbereitungsdienst ein sogenanntes „Spezialvikariat“ genehmigen. Spezialvikariate dauern in der Regel ein Jahr. Sie weiten den Horizont und ermöglichen die Aneignung von Spezialkenntnissen. Der Lernsituation angemessen werden die Anwärterbezüge ausbezahlt. Spezialvikariate sind je nach Angebot möglich im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Diakonie, der Medien, der Ökumene, Mission und Partnerschaft, der Seelsorge, der Wirtschaft und in Auslandsgemeinden. Gelegentlich gibt es weitere Sonderausschreibungen. Nähere Informationen und solche Ausschreibungen finden sich im Ausbildungsbereich des Intranets der Landeskirche.

Beurlaubung

Auf Antrag kann der Landeskirchenrat je nach Lebenssituation Beurlaubung aus kirchlichem, familiärem oder eigenem Interesse gewähren.

Perspektiven bei Nicht-Übernahme

Bei Nicht-Übernahme gibt es das Angebot einer zeitlich begrenzten Begleitung zum Entwickeln und Finden von anderen Berufsperspektiven.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Kirchenrätin Isolde Schmucker, Abteilung F 2.1. des Landeskirchenamts, Katharina von Bora Straße 11-13, 80333 München (Telefon 089/5595-232).

zurück zu  Ausbildung

Theologische Anstellungsprüfung

Struktur

Zur Theologischen Anstellungsprüfung (Zweites Theologisches Examen) müssen sich die Vikare und Vikarinnen bis zu einem vom Prüfungsamt festgesetzten Termin auf dem Dienstweg melden.

Die Prüfung besteht aus drei Praxisprojekten, vier Klausuren und fünf mündlichen Prüfungen.

Das Praxisprojekt Gottesdienst umfasst den Entwurf eines Gottesdienstes mit Ausarbeitung einer Predigt, die Durchführung des Gottesdienstes und das Nachgespräch. Das Praxisprojekt Religionspädagogik umfasst die Planung einer Unterrichtseinheit für den Religionsunterricht in der Schule, das Halten der Lehrprobe und das Nachgespräch. Das Praxisprojekt Seelsorge umfasst die Vorlage eines Seelsorgeberichts und das Prüfungsgespräch.

Die Klausuren werden geschrieben in Biblische Theologie (4h), Systematische Theologie (4h), Kirchliche Publizistik (2h) und Kirchenrecht (3h).

In der mündlichen Prüfung werden geprüft: Kirche in der Welt, Gemeindeaufbau und Gemeindeleitung, Gottesdienst und Verkündigung, Pädagogik in Schule und Gemeinde sowie Kirche als Institution und ihr Recht.

Nährere Informationen gibt es beim Theologischen Prüfungsamt der ELKB, im Intranet der Landeskirche und im Vikariat.

Entlastung vor Examensvollzügen

Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung

Vikar/innen und Pfarrverwalter/innen im Vorbereitungsdienst stehen 12 Arbeitstage Sonderurlaub zur Vorbereitung auf die Theologische Anstellungsprüfung zu.

Der Sonderurlaub muss nicht am Stück eingebracht, sondern kann aufgeteilt werden. In diesem Fall kann der wöchentliche Studientag zusätzlich mit den Sonderurlaubs-Tagen verbunden werden, d.h. er ist dann nicht auf den Sonderurlaub anzurechnen.
Beispielsweise kann der Sonderurlaub z.B. auf 4 x 3 Tage aufgeteilt (jeweils vor Abgabe der schriftlichen Vorarbeiten in den Praxisprojekten Religionspädagogik und Gottesdienst sowie vor den schriftlichen Klausuren und mündlichen Prüfungen und jeweils mit dem zusätzlichen Studientag und ggf. dem freien Tag verbunden werden. Auch andere Aufteilungen sind möglich.

Der Sonderurlaub wird im Vorbereitungsdienst einmalig gewährt. Im Falle einer Wiederholung der Theologischen Anstellungsprüfung oder einzelner Teile kann er ein zweites Mal beantragt werden.

Examenslerntage in der Gruppe

Falls sich Vikarinnen und Vikaren gemeinsam auf die Theologische Anstellungsprüfung vorbereiten, können bis zu drei Tagen von den 12 Tagen Sonderurlaub beantragt werden. Diese können mit dem Studientag oder/und einem freien Tag bzw. einem Urlaubstag zusammengelegt werden. So kann eine dienstliche Abwesenheit vom Einsatzort für bis zu fünf Tage genehmigt werden. Falls die Belegung im Predigerseminar dies zulässt, können Vikarinnen und Vikare für Examenslerntage gerne Zimmer, Essensmöglichkeit und Bibliothek im Predigerseminar nutzen. Die Übernachtung ist kostenfrei. Die Vikare/innen sorgen selbst für Verpflegung oder können zum Sachbezugswert an der Verpflegung im Predigerseminar teilnehmen (derzeit für das Frühstück 1,70 €; das Mittagessen 3,17 € und das Abendessen 3,17 €). Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Urlaubsregelung vor dem schriftlichen bzw. mündlichen Examen

Es können insgesamt höchstens 12 Tage Urlaub vor den schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungen genommen werden. Eine Aufteilung der Urlaubstage kann geschehen. Wenn möglich, soll kein Unterricht ausfallen.

zurück zu  Die zweite Ausbildungsphase

Pfarrerin, Pfarrer werden

"Ich will Pfarrerin, Pfarrer werden." Auf alle, die dieses Ziel haben, wartet eine interessante erste und zweite Ausbildungsphase (Studium der Theologie und Vikariat) und ein attraktiver und spannender Beruf: Wer Lust hat an theologisch-hermeneutischen Fragestellungen, Kommunikation mit Einzelnen und Gruppen, der Verbindung von (eigenem) Glauben und Leben und der Leitung von kleineren und größeren Systemen ist hier richtig. Seelsorge, Gottesdienst, Pädagogik und Gemeindeentwicklung sind die Grundhandlungsfelder, in denen Ausbildung geschieht. Hier soll das Evangelium erfahrbar werden: spürbar, wirksam und sinnstiftend. Im Vikariat geht es um die Entwicklung der eigenen pastoralen Identität, die praxisorientierte Aneignung von Fachwissen und das Einüben von Vollzügen in Gemeinde und Schule. Begleitet werden die Vikarinnen und Vikare von erfahrenen Pfarrerinnen und Pfarrern, Religonspädagoginnen und -pädagogen am Einsatzort und den Studienleiterinnen und Studienleitern des Predigerseminars.

Pastorale Kompetenz

Ziel des Vorbereitungsdienstes: Theologisch-pastorale Qualifikation

Zum Beruf des Pfarrers, der Pfarrerin gehören Kenntnisse, Fertigkeiten und Haltungen. Überzeugend wirksam werden persönliche Gaben und erworbene Fähigkeiten erst dann, wenn sie von Pfarrern und Pfarrerinnen in einer theologischen Existenz integriert werden. Dabei kommt es darauf an, dass persönlicher Glaube mit theologischer Kenntnis, gelebte Frömmigkeit mit beruflichem Handeln und individuelle Lebensführung mit Beheimatung in der Gemeinde vermittelt sind. Dies bleibt eine notwendige, spannungsreiche und nie abgeschlossene Aufgabe. Dazu gehört die Bereitschaft, das Evangelium auch für sich persönlich gelten zu lassen und dafür öffentlich als Amtsträger der Kirche einzustehen.Theologisch-pastorale Qualifikation bezeichnet die Fähigkeit zu theologisch begründetem, dem pfarramtlichen Auftrag gemäßen und die Herausforderungen der Gegenwart aufnehmenden selbständigen Handeln. Nur in begrenztem Sinn lässt sich eine solche Qualifikation durch Ausbildung erzielen; denn eine theologisch-pastorale Existenz beruht letztlich auf Gottes Zuwendung und dem Vertrauen auf seine wirksame Gegenwart.Die theologisch-pastorale Qualifikation umfasst Fach- und Grundkompetenzen.

Fachkompetenzen

Für Pfarrer und Pfarrerinnen ist es grundlegend, Fachkompetenzen in den Handlungsfeldern Gottesdienst, Seelsorge, Religionspädagogik und Gemeindeaufbau zu besitzen.Für sie müssen fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, aber auch entsprechende Haltungen und Einstellungen erworben werden. So lassen sich eine homiletische und liturgische Fachkompetenz, eine religionspädagogische, seelsorgerliche sowie eine ökodomische (den Gemeindeaufbau betreffende) Fachkompetenz beschreiben. Sie sind auch Gegenstand der kirchlichen Anstellungsprüfung.

Zum Lernen in den einzelnen Handlungsfeldern ... mehr

Grundkompetenzen

Für die Ausübung des Pfarrberufs sind Grundkompetenzen erforderlich, durch die die jeweilige Fachkompetenz in der Kommunikation mit den Menschen umgesetzt und fruchtbar gemacht werden kann:

Theologisch-hermeneutische Kompetenz

Um das biblische Zeugnis auslegen zu können, ist es grundlegend für Pfarrer und Pfarrerinnen, dass sie theologische Fachkompetenz haben. Die nötigen Kenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten werden in der Regel im Theologiestudium erworben und im kirchlichen Vorbereitungsdienst angewandt und weiterentwickelt.Theologische Urteilsfähigkeit ist nötig, um auf gegenwärtige Situationen und Herausforderungen eingehen und die Lebensrelevanz des christlichen Glaubens verdeutlichen zu können. Grundlage dafür ist ein Vertrautsein mit dem biblischen Zeugnis und seiner Auslegung, mit dem Bekenntnis der Kirche und ihrer Lehrbildung, mit ihrer Geschichte sowie mit den Bedingtheiten ihrer gegenwärtigen geschichtlichen Existenz. Ebenso notwendig ist die Wahrnehmung, Kenntnis und Analyse der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Bedingungen und Gegebenheiten heutigen Lebens. Der hermeneutische Prozess bringt diese Faktoren reflektiert miteinander ins Spiel. Ziel ist es, die Frage nach Gott wach zu halten, sein Wirken in der Gegenwart zu entdecken und die Folgerungen für eine christliche Existenz heute daraus ziehen zu können.

Kommunikative Kompetenz

Das Evangelium ist frohe Botschaft für alle Menschen. Darum ist die Fähigkeit, mit anderen Menschen zu kommunizieren, eine unabdingbare Voraussetzung für den Dienst des Pfarrers und der Pfarrerin. Dazu gehören die Fähigkeit und Bereitschaft, auf einzelne und Gruppen zu zu gehen, Kontakte zu knüpfen und zu halten, Vertrauen zu schaffen und Verständigung herbeizuführen. Auch Nähe und Distanz zu anderen müssen in angemessener Weise hergestellt werden können. Die Kooperation mit Gruppen, in Gremien und in Teams ist ebenso notwendig wie Kritik- und Konfliktfähigkeit. Der Pfarrer und die Pfarrerin müssen Unterschiede in Überzeugungen und Absichten zulassen, Differenzen herausarbeiten und Gegensätze vermitteln und aushalten können. Die eigene Person mit ihren Gaben, Fähigkeiten, aber auch Grenzen sorgsam wahrzunehmen und zu reflektieren, ist dabei eine ständig neue Aufgabe. Diese Fähigkeiten dienen der Aufgabe, vom Evangelium zu reden, sich mit anderen Menschen darüber zu verständigen, Menschen zu ermutigen, zu vergewissern, zu trösten und zu ermahnen, also sie auf ihrem Lebens- und Glaubensweg zu begleiten. Es handelt sich um eine stark mit persönlichen Voraussetzungen verbundene Kompetenz,deren Fehlen oder Mangel die Berufseignung grundsätzlich in Frage stellen kann, die aber auch geschult und entwickelt werden kann.

Spirituelle Kompetenz

Pfarrer und Pfarrerinnen sollen in ihrem Dienst andere darin begleiten und anleiten können, ihre persönliche Frömmigkeit auszubilden und zu pflegen. Darum gehört zu dieser Aufgabe zunächst die Fähigkeit, die eigene Frömmigkeit wahrzunehmen, zu pflegen und auszudrücken, sodann die Fähigkeit, die spirituelle Prägung anderer wahrzunehmen und mit ihnen darüber zu kommunizieren. Schließlich müssen Pfarrer und Pfarrerinnen spirituelle Angebote gestalten und andere Menschen an die Grundlagen des Glaubens in ganzheitlicher Weise heranführen können.

Kybernetische Kompetenz

Zum Dienst des Pfarrers und der Pfarrerin sind Leitungsfähigkeiten erforderlich. Dazu gehören die Fähigkeit zur Organisation des eigenen Handelns und der eigenen Arbeit, die sinnvolle Einteilung von Kraft und Zeit, die Fähigkeit zu zielgerichtetem Handeln und zum Ergreifen und Entwickeln von Initiativen im Rahmen des pastoralen Dienstes. Pfarrer und Pfarrerinnen müssen fähig sein, Situationen und Strukturen empirisch und theologisch wahrzunehmen und zu beurteilen sowie darauf bezogen konzeptionell zu planen und zu handeln. Die Wahrnehmung von Leitungs- und Aufsichtsfunktionen gehören ebenso dazu wie Aufgabenteilung und Kooperation mit Mitarbeitenden und Leitungsgremien. Auch Aufgaben der pfarramtlichen Verwaltung ausführen zu können, ist Teil des Dienstes.Theologisch-pastorale Qualifikation bestimmt das Berufsbild des Pfarrers und der Pfarrerin im Zusammenspiel von persönlicher Auffassung, Erwartungen der Gemeinde, Wandel der gesellschaftlichen Situation und biblischem Auftrag. Die Ausbildung legt daher kein einförmiges Berufsbild fest. Es ist vielmehr ihre Aufgabe, die Kriterien dafür herauszubilden und bewusst zu halten, wie der pastorale Dienst in der gegenwärtigen Situation von einer biblisch-theologischen Handlungsorientierung her je neu zu bestimmen und zu füllen ist.

Standards für die zweite Ausbidlungsphase

Die Konferenz der Predigerseminare in der Evangelischen Kirche in Deutschland hat in Hinblick auf die Handlungsfelder Gottesdienst, Seelsorge, Bildung und Leitung Standards für die zweite Ausbildungsphase erarbeitet. Diese sind Grundlage für die von der EKD am 10. September 2009 beschlossenen Kompetenzmatrix für die zweite Ausbildungsphase.

Sie finden das Vorwort und die Kompetenzmatrix im Anhang (DOWNLOAD) am Ende der Seite.

zurück zu   Die zweite Ausbildungsphase

Mentorat

Mentoratsverpflichtung

Hiermit erkläre ich meine Bereitschaft, mich auf das Ausbildungsverhältnis mit seinen Anforderungen einzulassen. Ich erkenne die Standards, wie sie in der Ausbildungskonzeption formuliert sind und aus dem Raster des Dienstzeugnisses hervorgehen, als Zielperspektiven an.

Ich bin bereit, mich auf das Ausbildungsverhältnis einzulassen, d.h.

  • wöchentliche Reflexions- und Planungsgespräche zu führen,
  • die Vikarin/den Vikar bei vielen Aktivitäten zu begleiten und differenziert Feedback zu geben,
  • an den vom Predigerseminar durchgeführten Mentorentreffen teilzunehmen und
  • in allen die das Ausbildungsverhältnis betreffenden Personalangelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren.

Ich weiß, dass ich als Mentorin/als Mentor die Doppelrolle als Begleiter/in und Beurteiler/in auszufüllen habe:

  • Ich bin bereit die Vikarin/den Vikar zu fördern und kritisch zu begleiten, Lernziele zu vereinbaren und zu überprüfen.
  • Ich übernehme die Aufgabe, als Dienstvorgesetzter zu fungieren.
  • Ich verpflichte mich, die Rolle als Beurteilende/r wahrzunehmen, d.h. kritisch zu hinterfragen, Gelungenes zu würdigen und auf Defizite aufmerksam zu machen.
  • Ich nehme frühzeitig Kontakt mit dem Predigerseminar auf, falls sich kontinuierlich festzustellende Mängel zeigen, Unklarheiten in Bezug auf die Eignung ergeben oder sich größere Konflikte abzeichnen
  • Ich unterstütze das Predigerseminar bei der Abfassung des Dienstzeugnisses, das für den Anstellungsträger Kirche differenziert Auskunft gibt über die herausragenden Fähigkeiten, die soliden Kenntnisse, den Entwicklungsbedarf und die eventuellen gravierenden Mängel des Vikars/der Vikarin.
  • Das Seelsorgeverbatim im Kasualkurs sowie die Besuche des Predigerseminars zu Gottesdienst und Pädagogik in der zweiten Hälfte des Vikariats dienen dem Predigerseminar als Eindrücke für das Dienstzeugnis. Dieses Seelsorgeverbatim, dieser Gottesdienst und diese Unterrichtsstunde dürfen nicht vorbesprochen sein und müssen vom Vikar/der Vikarin eigenständig erstellt werden.
  • Ich bin bereit, das für die Ausbildung angemessene Verhältnis von Nähe und Distanz zu wahren.

Ich sorge für folgende Lernmöglichkeiten

  • Seelsorge: Besuchstätigkeit in der Gemeinde und im institutionellen Kontext (z.B. Krankenhaus, Reha-Klinik und/oder Altenheim)
  • Religionsunterricht: 4-5 Stunden Unterricht in der 3. bis 6. Jahrgangsstufe der Grund-, Haupt-, Realschule oder Gymnasium, jedoch nicht nur in der Grundschule oder nur im Gymnasium. Falls ich die Begleitung im RU nicht übernehme, suche ich in Absprache mit dem zuständigen Schulreferat im Dekanatsbezirk eine geeignete Fachmentorin/einen geeigneten Fachmentor. In Ausnahmefällen ist auch die Begleitung durch zwei Fachmentoren/innen möglich.
  • Konfirmandenunterricht in einer eigenen Gruppe oder im Team.
  • Gemeindepädagogik: Bildungsarbeit der Kirche mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, Gruppenarbeit und –leitung, Projektarbeit, Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen oder Religionspädagogen/-pädagoginnen und Diakonen/Diakoninnen.
  • Gottesdienst: Möglichkeit zur regelmäßigen Übernahme von Gottesdiensten, Kasualien und Abendmahlsfeiern, Kindergottesdienst, offene Gottesdienstformen, Schulgottesdienste, Möglichkeit zur kreativen Gestaltung von Gottesdiensten.
  • Gemeindeaufbau und –leitung: Durchführung eines Gemeindeprojekts, Kennenlernen der Gemeinde- und Leitungsstrukturen, Erproben von Teamarbeit, begrenzte Übernahme von Leitungsverantwortung, Kennenlernen pfarramtlicher Leitungsaufgaben.
  • Diakonie: Diakonische Aktivitäten in der Gemeinde, Kennenlernen diakonischer Beratungsstellen und Werke, Kontakt mit außerkirchlichen Ansprechpartnern.
  • Publizistik: Möglichkeit zu Artikeln, z.B. im Gemeindebrief und/oder der Tageszeitung, Mitarbeit bei der Gemeindebrieferstellung, evtl. Radioandachten, Beteiligung an Einweihungen, Jubiläen etc.
  • Ökumene: Möglichkeit zu ökumenischen Begegnungen und gemeinsamen Projekten (z.B. ökum. Gottesdienste, Bibelwochen, Treffen mit Partnergemeinden).

Als Mentorin/Mentor weiß ich mich herausgefordert in der Arbeit an meinen eigenen Kompetenzen. Deshalb achte ich auf die Fort- und Weiterbildung meiner

  • theologischen Reflexions-, Vermittlungs- und Umsetzungsfähigkeit,
  • Kommunikationsfähigkeit,
  • Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit,
  • Spiritualität,
  • Konfliktfähigkeit
  • und meiner Fähigkeit zu kritischer Selbstwahrnehmung.
zurück zu  Die zweite Ausbildungsphase

Lernorte

lernort3

Gemeinde und Schule

Gemeinde und Schule sind Lernorte, an denen die Vikarin, der Vikar am meisten Zeit verbringt. Die Vikarin, der Vikar sammelt an beiden Orten Erfahrungen und bekommt ganz selbstverständlich auch Rückmeldungen auf die Arbeit. In vielen persönlichen Begegnungen lernt sie, er sich selbst besser kennen, entwickelt sich weiter und wächst hinein in eine komplexe Rolle. Die Vikarin, der Vikar lernt außerdem von anderen Haupt- und Ehrenamtlichen, die ihre Fähigkeiten oft schon viele Jahre in der Gemeinde einsetzen.

lernort4

Das Mentoratsgespräch

Einmal pro Woche nehmen die Mentorin, der Mentor und die Vikarin, der Vikar sich etwa zwei Stunden Zeit für das Mentoratsgespräch. Dabei geht es in erster Linie darum, die Arbeit zu reflektieren. Grundsätzliche Fragen zu einer theologisch verantworteten Praxis sollen ebenso eine Rolle spielen wie die Benennung von konkreten Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten anhand des letzten Gottesdienstes, Verbatims usw.. Das Mentoratsgespräch soll helfen, den Lernweg sinnvoll zu gestalten, d.h. Ziele zu setzen und zu überprüfen. Beide Beteiligten sollen in diesem Gespräch Verantwortung übernehmen und Themen einbringen.

lernort2Das Predigerseminar

Ins Predigerseminar kommt die Vikarin, der Vikar, um sich in den jeweiligen Kursen auf die Praxis in den Handlungsfeldern vorzubereiten. Theoretisches Wissen wird mit der Praxis in Verbindung gebracht. Die Vikarin, der Vikar arbeitet an Konzeptionen und Kriterien für die Praxis und bekommt Anleitung für die Arbeit vor Ort. In weiteren Kursen werden Praxisbeispiele von der Vikarin, dem Vikar (Verbatims, Videos...) reflektiert und Ziele für die weitere Entwicklung anvisiert.

lernort5Die Regionalgruppe

Bereits im Vikariat soll die kollegiale Zusammenarbeit und Teamfähigkeit unter Kolleginnen und Kollegen gestärkt werden. Deshalb treffen sich die Vikarinnen und Vikare, die in der gleichen Region eingesetzt sind, einmal im Monat zum Regionalgruppentag, um sich größere Themenbereiche zu erschließen. Dabei gibt es gerade in den Schwerpunktphase manchmal eine Anregung oder einen Auftrag aus dem Predigerseminar zur Vorbereitung des nächsten Kurses. Sonst arbeitet die Regionalgruppe aber bewusst selbstverantwortet.

lernort1Der Studientag

Ein Tag in der Arbeitswoche (Sechstagewoche) soll reserviert sein für das eigenverantwortete Studium. Praxisbeispiele werden reflektiert bzw. anhand von Literatur nachgearbeitet. Das eigene konzeptionelle Verständnis von der Arbeit in den Grundhandlungsfeldern wird vertieft. Die Vikarin, der Vikar verschafft sich Hintergrundwissen zu auftauchenden Fragen (z.B. Seelsorgebesuche im Altenheim: Umgang mit Demenz).

zurück zu  Leben und Lernen im Vikariat

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.