Theologische Anstellungsprüfung

Struktur

Zur Theologischen Anstellungsprüfung (Zweites Theologisches Examen) müssen sich die Vikare und Vikarinnen bis zu einem vom Prüfungsamt festgesetzten Termin auf dem Dienstweg melden.

Die Prüfung besteht aus drei Praxisprojekten, vier Klausuren und fünf mündlichen Prüfungen.

Das Praxisprojekt Gottesdienst umfasst den Entwurf eines Gottesdienstes mit Ausarbeitung einer Predigt, die Durchführung des Gottesdienstes und das Nachgespräch. Das Praxisprojekt Religionspädagogik umfasst die Planung einer Unterrichtseinheit für den Religionsunterricht in der Schule, das Halten der Lehrprobe und das Nachgespräch. Das Praxisprojekt Seelsorge umfasst die Vorlage eines Seelsorgeberichts und das Prüfungsgespräch.

Die Klausuren werden geschrieben in Biblische Theologie (4h), Systematische Theologie (4h), Kirchliche Publizistik (2h) und Kirchenrecht (3h).

In der mündlichen Prüfung werden geprüft: Kirche in der Welt, Gemeindeaufbau und Gemeindeleitung, Gottesdienst und Verkündigung, Pädagogik in Schule und Gemeinde sowie Kirche als Institution und ihr Recht.

Nährere Informationen gibt es beim Theologischen Prüfungsamt der ELKB, im Intranet der Landeskirche und im Vikariat.

Entlastung vor Examensvollzügen

Sonderurlaub zur Prüfungsvorbereitung

Vikar/innen und Pfarrverwalter/innen im Vorbereitungsdienst stehen 12 Arbeitstage Sonderurlaub zur Vorbereitung auf die Theologische Anstellungsprüfung zu.

Der Sonderurlaub muss nicht am Stück eingebracht, sondern kann aufgeteilt werden. In diesem Fall kann der wöchentliche Studientag zusätzlich mit den Sonderurlaubs-Tagen verbunden werden, d.h. er ist dann nicht auf den Sonderurlaub anzurechnen.
Beispielsweise kann der Sonderurlaub z.B. auf 4 x 3 Tage aufgeteilt (jeweils vor Abgabe der schriftlichen Vorarbeiten in den Praxisprojekten Religionspädagogik und Gottesdienst sowie vor den schriftlichen Klausuren und mündlichen Prüfungen und jeweils mit dem zusätzlichen Studientag und ggf. dem freien Tag verbunden werden. Auch andere Aufteilungen sind möglich.

Der Sonderurlaub wird im Vorbereitungsdienst einmalig gewährt. Im Falle einer Wiederholung der Theologischen Anstellungsprüfung oder einzelner Teile kann er ein zweites Mal beantragt werden.

Examenslerntage in der Gruppe

Falls sich Vikarinnen und Vikaren gemeinsam auf die Theologische Anstellungsprüfung vorbereiten, können bis zu drei Tagen von den 12 Tagen Sonderurlaub beantragt werden. Diese können mit dem Studientag oder/und einem freien Tag bzw. einem Urlaubstag zusammengelegt werden. So kann eine dienstliche Abwesenheit vom Einsatzort für bis zu fünf Tage genehmigt werden. Falls die Belegung im Predigerseminar dies zulässt, können Vikarinnen und Vikare für Examenslerntage gerne Zimmer, Essensmöglichkeit und Bibliothek im Predigerseminar nutzen. Die Übernachtung ist kostenfrei. Die Vikare/innen sorgen selbst für Verpflegung oder können zum Sachbezugswert an der Verpflegung im Predigerseminar teilnehmen (derzeit für das Frühstück 1,70 €; das Mittagessen 3,17 € und das Abendessen 3,17 €). Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Urlaubsregelung vor dem schriftlichen bzw. mündlichen Examen

Es können insgesamt höchstens 12 Tage Urlaub vor den schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungen genommen werden. Eine Aufteilung der Urlaubstage kann geschehen. Wenn möglich, soll kein Unterricht ausfallen.

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